Friedhofsgebühren steigen
Die Gemeinde Uetze macht mit Bestattungen 35.000 Euro Minus / Ab 2027 werden die Grabstellen deshalb teurer

Uetze (. swa). Durch Begräbnisse auf kommunalen Friedhöfen ist der Gemeinde Uetze zuletzt ein Defizit in Höhe von gut 35.000 Euro entstanden. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich bisher auf etwa 61 Prozent. Das soll sich ab Januar 2027 ändern. Dafür wollte der Rat in der Oktobersitzung neue Friedhofsgebühren auf den Weg bringen, ein Beschluss wurde aber zunächst zurückgestellt.

Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) müssen Städte und Gemeinden bei Bestattungen kostendeckend arbeiten. Deswegen sind sie verpflichtet, alle drei Jahre ihre Gebührensatzungen zu überprüfen. Angesichts des Defizits will die Gemeinde Uetze mit einer neuen Friedhofssatzung und höheren Preisen für Begräbnisse auf den kommunalen Ruhestätten reagieren.

Allgemein gilt: Sterben wird in Deutschland deutlich teurer. Um Angehörige würdevoll zu bestatten, werden für eine Beerdigung inzwischen durchschnittlich rund 10.000 Euro inklusive Sarg – je nach Ausführung – fällig. Noch bis 2004 erhielten Hinterbliebene von der gesetzlichen Krankenkasse das sogenannte Sterbegeld, das die Bestattungskosten, die damals zudem noch geringer waren, deutlich abfederte.

Im Uetzer Rathaus wurde nun neu kalkuliert. Ein Reihengrab für Kinder bis fünf Jahre soll künftig 1040,85 Euro kosten statt wie bisher 510 Euro. Für ein Reihenrasengrab sollen ab Januar kommenden Jahres 2310,98 Euro gezahlt werden statt bisher 1560 Euro. Für ein Rasenurnengrab werden bald 1035,01 Euro statt 720 Euro veranschlagt. Auch das Ausheben oder spätere Einebnen eines Grabes wird auf den kommunalen Uetzer Friedhöfen teurer.

Die Gebühren sind unter der Maßgabe kalkuliert, dass die sogenannte Liegezeit 30 Jahre beträgt. Dagegen regte sich jetzt Widerstand von Rainer Hübert (Die Linke). Er warb dafür, dass diese Liegezeit bei Urnengräbern doch um zehn auf dann 20 Jahre reduziert werden sollte. Das spare den Angehörigen Geld, sie würden spürbar entlastet, betonte er. Und noch einen weiteren Aspekt hatte Hübert ausgemacht: Es werde verhindert, dass „90-Jährige noch die Gräber der eigenen Eltern pflegen müssen“.

In der Folge wurde die neue Uetzer Gebührenordnung vom Rat noch nicht beschlossen. Denn mit Hüberts Idee könne sich auch die Gemeinde anfreunden, erklärte Bürgermeister Florian Gahre (SPD). In der neuen Satzung soll künftig für Angehörige die Wahlfreiheit enthalten sein, ob die Liegezeit nun 20 oder 30 Jahre beträgt. Das gelte aber nur bei Urnenbestattungen, unterstrich Gahre. Diesem Ansinnen folgte der Rat einstimmig. Die Gebührenordnung wird jetzt ein zweites Mal überarbeitet und in der nächsten Sitzung am 5. November erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Bereits seit einigen Jahren wird in der Kommunalpolitik über das Thema Bestattungen diskutiert – auch um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten. Das kann etwa durch pflegeleichtere Gräber oder alternative Formen wie Urnenbestattungen in einem Reihengrab, in den Heideurnen- und den Baumurnenanlagen sowie durch anonyme Beerdigungen geschehen.

Um etwa in Eltze und Katensen entsprechenden zusätzlichen Platz für diese Bestattungsformen zu schaffen, stimmte der Uetzer Rat auch über die Änderung der dort geltenden Satzung ab. Die Gemeindeverwaltung ist sich sicher, mit diesen neuen Grabarten dem zunehmenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einerseits pflegeleichten, andererseits zugleich naturnahen Bestattungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen.

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