Mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen – was gilt?
An den Kreisverkehren in Großburgwedel überqueren viele Radfahrer die Fußgängerüberwege, ohne abzusteigen

Wie verhält man sich mit einem Fahrrad am Zebrastreifen? Sindy Czaja aus Isernhagen (rechts) und Helen Baier-Luca aus Burgwedel machen es vor.Foto: Josefine Battermann
Großburgwedel (. jba). An den Zebrastreifen in Großburgwedel sind immer wieder Radfahrer zu beobachten, die auf ihren Rädern die Straße überqueren. Auch dem Burgwedeler Michael Triebler ist das aufgefallen. Er berichtet von Situationen am Vatter-Kreisel an der Hannoverschen Straße und am Rathauskreisel, bei denen Radfahrer zügig und teilweise ohne erkennbares Abbremsen über die Fahrbahn gefahren seien. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Radfahrer an Fußgängerüberwegen? Eine Stichprobe vor Ort zeigt: Zahlreiche erwachsene Radfahrer überqueren die Zebrastreifen auf ihren Rädern. Viele schauen zuvor zumindest kurz nach herannahenden Autos. Andere steigen ab und schieben. Auf das Thema angesprochen, reagiert ein Radfahrer knapp: „Ist mir egal“ – und fährt weiter. Auch zwei Jungen mit Fahrradhelmen überqueren einen Überweg auf ihren Rädern.

Helen Baier-Luca aus Burgwedel entscheidet sich dagegen fürs Absteigen. Sie schiebt ihr Fahrrad über den Zebrastreifen. Als Mutter einer kleinen Tochter ist es ihr wichtig, auf das Verhalten im Straßenverkehr zu achten. „Gerade für Kinder ist das wichtig“, sagt sie. Eine weitere Radfahrerin, die am Vatter-Kreisel absteigt, berichtet, dass sie es unterschiedlich handhabe. „Manchmal mache ich’s, manchmal nicht. Kommt auf die Verkehrssituation drauf an.“

Tatsächlich ist es Radfahrern nicht grundsätzlich verboten, einen Zebrastreifen fahrend zu überqueren. Allerdings genießen sie dabei nicht den besonderen Vorrang, den die Straßenverkehrsordnung Fußgängern einräumt. Wer diesen Vorrang in Anspruch nehmen möchte, muss absteigen und sein Fahrrad schieben. Darauf weist auch die Polizei auf Anfrage hin.

Anders verhält es sich, wenn ein Zebrastreifen einen Radweg kreuzt. Dort haben Fußgänger gegenüber dem Radverkehr Vorrang. Radfahrer müssen sich dem Überweg mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und gegebenenfalls anhalten. Wer unberechtigt Vorrang beansprucht und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss nach Angaben der Polizei mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.

Auch die Polizei beobachtet immer wieder entsprechende Situationen. „Wenn wir eine solche Situation beobachten, sprechen wir die Radfahrer darauf an und führen ein verkehrserzieherisches Gespräch“, erklärt ein Sprecher. Die meisten Betroffenen reagierten verständnisvoll. Einen besonderen Kontrollschwerpunkt für Radfahrer an Zebrastreifen gebe es in Großburgwedel derzeit nicht. Andere Einsatzlagen, etwa Einbrüche oder Verfolgungsfahrten, beanspruchten die Polizei stärker. Zuletzt habe sie sich unter anderem intensiver mit E-Scootern beschäftigt, deren Fahrer ebenfalls häufig Fußgängerüberwege fahrend nutzen.

Hinzu kommt, dass die Verkehrsführung an den Großburgwedeler Kreisverkehren nicht überall gleich ist. Am Rathauskreisel gibt es neben dem Zebrastreifen eine eigene, rot markierte Radverkehrsführung über die Kreisverkehrszufahrten. Dabei handelt es sich um einen fahrbahnbegleitenden Radweg. Radfahrer dürfen diese Führung nutzen, ohne abzusteigen. Welche Vorfahrtsregeln dabei gelten, hängt von der jeweiligen Beschilderung und Verkehrsführung ab. Unabhängig davon empfiehlt die Polizei allen Verkehrsteilnehmern, sich Fußgängerüberwegen mit angemessener Geschwindigkeit zu nähern und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Gerade an Kreisverkehren, an denen sich die Wege von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern kreuzen, ist besondere Aufmerksamkeit gefragt.

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