Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, vor Taschendieben zu warnen. Die Täter nutzen kurze Momente der Unaufmerksamkeit, etwa beim Griff ins Regal oder im Gedränge. Manchmal lenken sie ihre Opfer auch gezielt ab. Um sich zu schützen, raten die Beamten, Geldbörse, Bargeld und Karten in verschlossenen Innentaschen der Kleidung zu tragen. Frei zugängliche Jacken- oder Außentaschen böten keinen ausreichenden Schutz.
Handtaschen und Geldbörsen gehören außerdem weder in den Einkaufswagen noch in den Einkaufskorb. Wer eine Handtasche dabeihat, sollte sie geschlossen und möglichst vor dem Körper tragen. Misstrauisch sollten Kunden werden, wenn ihnen jemand ungewöhnlich nahekommt, sie anrempelt oder mit einer Frage ablenkt. Größere Bargeldbeträge und Karten, die man beim Einkauf nicht braucht, bleiben besser zu Hause.
Wem die Geldbörse gestohlen wurde, sollte den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und seine Karten sperren lassen. Dafür gibt es den zentralen Sperr-Notruf 116 116. Er funktioniert allerdings nur, wenn das jeweilige Kreditinstitut angeschlossen ist. Für gestohlene Girokarten kann die Polizei zusätzlich eine sogenannte KUNO-Sperrung veranlassen. Sie soll es erschweren, die Karte im elektronischen Lastschriftverfahren zu missbrauchen.