Amtliche Bekanntmachung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Kirchhorst-Stelle“, OT Kirchhorst

Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde lsernhagen hat in seiner

Sitzung am 23.09.2026 dem Vorentwurf mit der dazugehörigen Begründung zugestimmt.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Fusion der Ortsfeuerwehren von Kirchhorst und Stelle ist deutlich geworden, dass erhöhte Anforderungen an den gemeinsamen Feuerwehr-Standort gestellt werden müssen. Es ist von höchster Bedeutung, die Funktionalität der Feuerwehr Kirchhorst und die mit ihr wachsenden Ansprüche an die Leistungsfähigkeit eines modernen Feuerwehrhauses und die zeitgemäße Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit nach wie vor sicherzustellen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein zukunftsfähiger Feuerwehr-Standort in Kirchhorst entstehen.

Geltungsbereich

Der ca. 5.000 qm große Geltungsbereich umfasst das Flurstück 20/10, Flur 9, Gemarkung Kirchhorst und wird begrenzt

– Im Süden durch die K112 (Steller Straße)

– Im Westen durch die K116

– Im Norden durch das Flurstück 20/9,

– Und im Osten durch das Flurstück 22/3.

Alle Flurstücke liegen in der Flur 9, Gemarkung Kirchhorst

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist aus der Planzeichnung zu entnehmen.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Kirchhorst-Stelle“ nebst Begründung wird in der Zeit vom 2. November bis einschließlich 4. Dezember 2026 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme und Erläuterung in der Stabsabteilung für Gemeindeentwicklungsplanung der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Str. 33, 3. OG, Zi.-Nr. 326 während der Öffnungszeiten (Mo.-Do. 8.00 bis 12.30, sowie Mo. bis Mi. 14.00 bis 16.00 und Do. 14.00 bis 17.00 Uhr). sowie nach Vereinbarung bereit gehalten.

Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Isernhagen https://www.isernhagen.de/Bauleitplanungen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Isernhagen, vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanung@isernhagen.de, abgegeben werden.

Nach der oben genannten Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Isernhagen

Stabsabteilung für Gemeindeentwicklungsplanung

Der Bürgermeister

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